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Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung als Teil einer freiwilligen Abschlussprüfung von kleinen Kapitalgesellschaften.

 

Pflichtprüfungen nach § 316 HGB oder freiwillige Prüfungen von sogenannten großen Kapitalgesellschaften und e.V. werden von externen Wirtschaftsprüfern durchgeführt.